Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge für über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung (Lütte Hütte, Schützenstraße 36, 23743 Grömitz) zu Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und Vermieter zustande.

Vertragsabschluss auf dem Postweg: Bei einer Anfrage des Mieters persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder  per Brief ist der Mietvertrag erst geschlossen, wenn der Mieter einen Schriftlichen Mietvertrag unterschrieben hat und der unterschriebene Mietvertrag dem Vermieter innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Frist zugegangen ist.

3. Mietgegenstand
(1) Das Mietverhältnis umfasst das Objekt Ferienwohnung Lütte Hütte in der Schützenstraße 36, 23743 Grömitz. Das Objekt ist vollständig möbliert und ausgerüstet.

(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.

(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegeben Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

(4) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin
vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein entsprechender Aufpreis verlangt. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur draußen auf der Terrasse erlaubt.

(5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich anzuzeigen.

(6) Für den zur Verfügung gestellten Pkw-Stellplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.

(7) Für den im Mietobjekt zu Verfügung gestellten Internet Anschluss gilt folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für

- die Verbreitung oder dem Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;

- Rechtswidrige Kontaktaufnahmen;

- Die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-, und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;

- das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;

- die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;

- den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogen. „Spamming“);

- die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses.

Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter. Der Vermieter des Mietobjekts wird den Mieter auf Schadensersatz verklagen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die sich aus dem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist der Vermieter bemüht, diese zu beheben. Schadensersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen.

4. Miete, Zahlungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietpreis angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an den Vermieter zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei dem Vermieter. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 10 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen. Liegen weniger als 3 Tage zwischen dem Vertragsschluss und dem Anreisetag, kann die Gesamtzahlung bei Anreise in bar vor Ort erfolgen.

5. Rücktritt des Mieters
(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erklären. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

- bis 91 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises,

- bis zum 61. Tag vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises in Rechnung gestellt,

- bis zum 31. Tag vor Mietbeginn werden 60% des Mietpreises in Rechnung in Rechnung gestellt und

- ab dem 30. Tag vor Reisebeginn werden 90% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

(2) Bei Rücktritt wird in jedem Fall aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 erhoben.

6. Rücktritt des Vermieters
(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 veranlagte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls

- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- das Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,

- ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt vom Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.

7. Anreise, Kurtaxe
(1) Die Ferienwohnung steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag bei dem Vermieter in der Schützenstraße 36, 23743 Grömitz.

(3) Aufgrund Satzung der Gemeinde Grömitz besteht für den Vermieter eine Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach der Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben.

8. Abreise
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel ab Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr bei dem Vermieter in der Schützenstraße 36, 23743 abzugeben.

(1) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.

(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten vor.

9. Haftung
(1) Der Vermieter haftet für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Weißt die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Mieter dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(3) Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

(5) Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.

10. Personenbezogene Daten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist.

Stand: 05/2020